Reparaturbonus Sachsen

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Gute Nachrichten für den Reparaturbonus:
Der Reparaturbonus im Freistaat Sachsen geht in die nächste Runde: Ab voraussichtlich 10. November 2025 können wieder Anträge auf Förderung für die Reparatur defekter Elektro- und Elektronikgeräte bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - gestellt werden.
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Was beinhaltet das Förderprogramm?
- Die Förderung soll Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen zur Reparatur privat genutzter defekter Elektro- und Elektronikgeräte ermutigen. Das Förderprogramm dient der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, indem es Anreize für die Verlängerung der Lebensdauer von Geräten schafft.
- Bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr können gefördert werden.
Wichtige Voraussetzungen
- Übersicht der förderfähigen Geräte (Download erfolgt direkt von der SAB Sachsen)
- Hauptwohnsitz Sachsen (Der Reparaturbonus steht Ihnen nur zu, wenn der Hauptwohnsitz in Sachsen ist)
- Volljährigkeit (Mindesalter 18 Jahre, um den Reparaturbonus Sachsen in Anspruch nehmen zu dürfen)
- Rechnungsbetrag min. 75 € (Reparaturen ab einem Wert von 75 € inklusive Umsatzsteuer können gefördert werden)
- Maximale Förderhöhe (maximal 50 % des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 200 Euro pro Reparatur)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie bei der SAB Sachsen (https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus)
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.